Moin,
ich hatte vor einem Jahr eine Begegnung der 3. Art auf der BAB ... Nötigung wegen ausgebremst, ohne Sach- oder Personenschaden. Ich habe Anzeige gestellt und bekomme fast 1 Jahr später eine Gegenanzeige ... Rachegelüste des Gegners. Staatsanwaltschaft ermittelt, mein Anwalt greift ein. Schriftsätze liegen allesamt vor und stelle ich gern zur Verfügung, so wie 3 Videosequenzen aus der Dashcam die den Sachverhalt in Gänze klären.
Leider bekomme ich nie mit wann das Zeitfenster für Einsendungen geöffnet ist. Gibt es da eine gewisse Regelmäßigkeit oder geht das über kurzfristige Ankündigungen?
Ne kurze Antwort wäre nett oder ein kleiner Hinweis "... dann schick mal ein mit Vermerk *ausnahmsweise* ö.ä.!" ![]()
Danke!
Gruß
Wolle